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Das Dienstgebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren.

Die innere Sicherheit wird durch politisch motivierte Delikte, insbesondere durch terroristische Gewalttaten, die äußere Sicherheit durch Landesverrat und Spionage tangiert. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.


Aktuelle Pressemitteilung vom 31.08.2010

Anklage gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE)
Die Bundesanwaltschaft hat am 19. August 2010 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den 35-jährigen sri-lankischen Staatsange...